Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Nährwertkennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel) (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung – NKV)
Diese Verordnung regelt die nährwertbezogenen Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln und in der Werbung für Lebensmittel sowie die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, soweit sie zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind. Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich.
Inhaltsverzeichnis: Nährwertkennzeichnungsverordnung
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Brennwert eines Lebensmittels:
die Berechnung des Energiegehalt eines Lebensmittels unterliegt folgender Tabelle als Berechnungsgrundlage. Hiernach werden alle Lebensmittel berechnet.
- pro Gramm Fett 37 kJ (oder 9 kcal)
- pro Gramm Eiweiß 17 kJ (oder 4 kcal)
- pro Gramm Kohlenhydrate (ausgenommen mehrwertige Alkohole) 17 kJ (oder 4 kcal)
- pro Gramm Ethylalkohol 29 kJ (oder 7 kcal)
- pro Gramm organische Säure 13 kJ (oder 3 kcal)
- pro Gramm mehrwertige Alkohole 10 kJ (oder 2,4 kcal)
- pro Gramm Salatrims 25 kJ (oder 6 kcal)
- pro Gramm Ballaststoffe 8 kJ (oder 2 kcal)
- pro Gramm Erythritol 0 kJ (oder 0 kcal)
Kalorien – 7 Dinge die Sie wissen sollten
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Nährwertempfehlungen pro Tag
Eiweiß
Empfehlung: 8 bis 10% der Kalorien (ca. 40-50g/Tag) sollten aus Eiweißen stammen.
Kohlenhydrate
Empfehlung: Mindestens 50% der Kalorien (> 250g/Tag) sollten aus Kohlenhydraten stammen.
Fett
Empfehlung: 30% der Kalorien (ca. 65g/Tag) sollten aus Fetten stammen.
Ohne Kalorien kein Leben
Der menschliche Organismus benötigt Energie, um seine Körperfunktionen aufrecht erhalten zu können. Der Energiegehalt wird in Kilokalorien (kcal) angegeben. Zwar spricht man umgangssprachlich meist von „Kalorien“, eine Kilokalorie entspricht aber 1000 Kalorien. Kalorienangaben begegnen Ihnen z.B. auf der Lebensmittelverpackung, bei vielen Kochrezepten und Diäten. Streng wissenschaftlich wird in „Kilojoule (KJ)“ gerechnet, dies hat sich beim Verbraucher aber nicht weiter durchgesetzt. In der Ernährungswissenschaft ist auch die Einheit Megajoule (MJ) gebräuchlich. Dies entspricht 1000 Kilojoule oder 239 Kilokalorien. Als Faustregel gilt bei der Umrechnung von Kilokalorien in Kilojoule, multipliziere einfach mit dem Faktor 4.
Definitionen der Nährwerte:
- 1 kcal. = 4,185 kJ
- 1 kJ = 0,239 kcal.
- 1MJ = 239,0 kcal.
1 Kilokalorie ist die benötigte Energiemenge, um einen Liter Wasser von 14,5 °C auf 15,5°C zu erwärmen. 1 Joule ( gesprochen djul) ist definiert als die Energiemenge, die benötigt wird, um ein Kilogramm mit einer Kraft von einem Newton einen Meter zu bewegen (=1Nm bzw.: 1J=1Watt Sekunde=1N x m) Es ist die gesetzliche abgeleitete SI- Einheit für Arbeit, Energie und Wärmemenge.
Energieliefernde Bestandteile der Nahrung
Unsere Energie die wir täglich benötigen gewinnen wir in erster Linie aus Kohlenhydrate, Fette und Eiweiß. Den Energiegehalt eines Nährstoffs bezeichnet man auch als seinen Brennwert. Wenn man Nährstoffe tatsächlich in einem Ofen verbrennen würde, erhielte man den physikalischen Brennwert des Nährstoffs. Misst man hingegen die Ausnutzung der Energie aus einem Nährstoff im Körper, so erhält man den physiologischen Brennwert. Kohlenhydrate und Eiweiß liefern jeweils 4 kcal. pro Gramm, Fett dagegen ergibt mit 9 kcal. pro Gramm mehr als das doppelte an Energie.
1g Eiweiß |
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entspricht: |
4 kcal. Berechnungsgrundlage |
17 kilojoule |
exakt 4,3 kcal. |
1g Kohlenhydrate |
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entspricht: |
4 kcal. Berechnungsgrundlage |
17 kilojoule |
exakt 4,1 kcal. |
1g Fett |
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entspricht: |
9 kcal. Berechnungsgrundlage |
38 kilojoule |
exakt 9,4 kcal. |